Die Eierkennzeichnung – Pflichten und Bedeutung

Beim Kauf von Lebensmitteln aus tierischer Herkunft wollen viele Verbraucher*innen ein Wörtchen mitreden – und das ist auch gut so. Mit jedem gekauften Ei oder Stück Fleisch stimmst du ja auch immer für eine bestimmte Haltungsform bzw. Herkunft der Erzeugnisse. Um beim Einkauf größtmögliche Transparenz zu bieten, gelten seit 2004 innerhalb der EU einheitliche Regeln zur Kennzeichnung von Eiern. Unter anderem ermöglicht der Eierstempel mit dem Erzeugercode auf dem Ei die Rückverfolgung des Eies bis zum jeweiligen Stall. Der Code gibt aber auch Auskunft über die Haltungsform der Hennen.

Für wen die rechtlichen Vorgaben gelten, welche Angaben gefordert werden, aber auch welche Chancen sich daraus für eine erfolgreiche Direktvermarktung ergeben – und schließlich wie du die Eierkennzeichnung mit nützlichem Zubehör schnell und professionell bei dir umsetzt, darüber liest du mehr in diesem Artikel.

Welche Eier unterliegen der Kennzeichnungspflicht?

Eierstempel

Ob deine Erzeugnisse gekennzeichnet werden müssen, lässt sich leicht bestimmen. Die Regelungen schließen sortierte Eier ein, die über den Handel verkauft werden, sowie sortierte Eier, die vom Erzeugerbetrieb direkt an Verbraucher*innen verkauft werden wie beispielsweise über Hofläden, die Abo-Kiste oder an Marktständen. Wer also Hühnereier über Dritte wie Lebensmittelgeschäfte oder Markthändler*innen verkaufen möchte oder selbst einen Verkaufsstand anbietet, für den gilt die volle Pflicht zur Eierkennzeichnung.

Für unsortierte Eier, die unverpackt direkt auf dem Hof verkauft werden, gelten Regelungen für eine vereinfachte Kennzeichnung. Eier müssen laut Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft demnach nicht gekennzeichnet werden, wenn sie auf dem Hof oder im Verkauf an der Tür innerhalb des Erzeugungsgebietes (maximal 100 Kilometer vom Produktionsort entfernt) unmittelbar an den Endverbraucher zum Eigenbedarf abgegeben werden.

Ab 350 Legehennen muss ein Legehennenstall registriert werden. Auch unter 350 Legehennen ist eine freiwillige Registrierung möglich oder z. B. auch notwendig, wenn die Eier sortiert verpackt werden oder über Wiederverkäufer*innen bzw. auf dem Markt angeboten werden sollen. Außer für den unsortierten, unverpackten Ab-Hof-Verkauf müssen die Eier stets mit der, bei der Registrierung zugewiesenen, Betriebsnummer gestempelt werden. Die Registrierung einer eigenen Packstelle ist nur für den Verkauf an den Handel bzw. an Wiederverkäufer*innen notwendig.

Profi-Tipp:

Anstelle einer eigenen Packstelle ist auch die Zusammenarbeit mit einer fremden Packstelle möglich.

Vermarktungswege Registrierung des Stalles (Erzeugercodemitteilung) Erzeugercode auf dem Ei Registrierung einer Packstelle #
Ab Hof / Haustür - weniger als 350 Legehennen Nein * Nein * Nein *
Ab Hof / Haustür - mehr als 350 Legehennen Ja Nein * Nein *
Öffentlicher Markt Ja Ja Nein *
Wiederverkäufer / Handel Ja Ja Ja

*) Falls die Eier unsortiert und ohne Angabe von Gewichtsklasse oder Güteklasse verkauft werden sollen.
#) Die Nutzung einer Packstelle von einem anderen Betrieb ist auch möglich.

Welche Infos müssen bei der vollen Kennzeichnung angegeben werden?

Für die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung müssen auf der Verpackung, dem Etikett oder dem Eierkarton folgende Angaben unbedingt aufgeführt werden:

Die Güteklasse der Eier

Üblicherweise für den Endverbrauch / Privathaushalte nur Güteklasse A „frisch“. Diese Eier dürfen weder gewaschen noch anderweitig gereinigt, nicht haltbar gemacht oder gekühlt werden. Güteklasse B „Eier zweiter Klasse“ sind für Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie bzw. für Unternehmen der Nicht-Nahrungsmittelindustrie bestimmt.


Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)

Das MHD darf 28 Tage ab dem Legetag nicht überschreiten. Letztes Verkaufsdatum ist der 21. Tag nach dem Legen.


Die Hinweise zu Lagerung, Zubereitung und Verzehr:Verbraucherhinweis

Nach dem Kauf bei Kühlschranktemperatur aufbewahren. Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums durcherhitzen“


Haltungsform der Hühner

0 = Ökologische Erzeugung / 1 = Freilandhaltung / 2 = Bodenhaltung / 3 =  Käfighaltung; Die meisten deutschen Eier kommen heute aus Bodenhaltung (61 Prozent), gefolgt von Freilandhaltung (24 Prozent), ökologischer Erzeugung (9 Prozent, Tendenz stark steigend) sowie der Haltung in ausgestalteten Käfigen (2 Prozent).


Anzahl der Eier in der Verpackung


Gewichtsklasse (S, M, L oder XL)

S bis 52 g / M 53 bis 62 g / L 63 bis 72 g / XL ab 73 g


Kennnummer der Packstelle

Eier dürfen nur von dafür zugelassenen Packstellen verpackt werden. In der Packstelle werden die Eier außerdem sortiert und gekennzeichnet.


Auf dem Ei selbst muss außerdem der Erzeugercode mit Haltungsform, Herkunftsland und Nummer des Legebetriebs angegeben werden. Das erfolgt in der Regel mit einem Eierstempel.

Der Eistempel: Was sagt er aus

Der Erzeugercode, der direkt auf das Hühnerei gestempelt wird, besteht aus Buchstaben und Zahlen, hinter denen sich vielerlei Informationen verbergen:

Die vier Haltungsformen werden mit einer Ziffer zwischen 0 und 3 gekennzeichnet. Die hierzulande relevanten Länderkürzel, die drauf folgen, sind DE steht für Deutschland, NL für Niederlande, AT für Österreich, DK für Dänemark sowie PL für Polen. Bei Eiern aus Deutschland, also mit dem Code DE, folgt eine Nummernfolge, dessen erste beiden Zahlen für das Bundesland stehen:

01 = Schleswig Holstein
02 = Hamburg
03 = Niedersachsen
04 = Bremen
05 = Nordrhein-Westfalen
06 = Hessen
07 = Rheinland-Pfalz
08 = Baden-Württemberg
09 = Bayern
10 = Saarland
11 = Berlin
12 = Brandenburg
13 = Mecklenburg-Vorpommern
14 = Sachsen
15 = Sachsen-Anhalt
16 = Thüringen

Die Betriebs- bzw. Stallnummer führt dann zum Hof bzw. Legebetrieb, auf dem genau das Ei erzeugt wurde. So lässt sich herausfinden, wie das Huhn gehalten wurde, dessen Eier man gerade genüsslich verspeist. Das sorgt für größtmögliche Transparenz und hilft außerdem den Kontrollbehörden, Eier bei Problemen bis zu ihrem Ursprung zurückzuverfolgen.

Marketingchance nicht verpassen

Die Pflicht zur Kennzeichnung der Eier hat aber nicht nur Vorteile für die Kunden. Clevere Landwirte können sie auch als Teil der Werbestrategie nutzen, denn sie sagt auch etwas über die Produktqualität aus. Die 0 oder 1 im Erzeugercode zeugt von Eiern aus ökologischer Erzeugung oder Freilandhaltung. Eine Aussage, die für Kund*innen eine ähnlich starke Wirkung hat wie beispielsweise das Biosiegel oder Siegel von einem Anbauverband. Und wer seine Verpackungen ohnehin mit Pflichtangaben versehen muss, kann diesen Arbeitsschritt auch nutzen, um hofeigene Etiketten und Aufkleber mit Logo und Adresse aufzukleben. Das schafft Wiedererkennungswert und stärkt die Kundenbindung.

Noch günstiger als Etiketten und genauso professionell sind individuelle Eierschachtel-Stempel. Mehr dazu liest du hier.

Passende Produkte gibt es im Shop in der Kategorie Packstelle + Hofladen:

Egg-Flex ist die Antwort darauf, wie das empfindliche Ei mit einem blitzsauberen und präzisen Stempel versehen werden kann – manuell und maschinell. Der Stempel (Flexhead) passt sich flexibel und ohne Druck den Eiern an. Ohne Gefummel kann der Stempel leicht positioniert werden und die Eier stehend oder liegend stempeln.

In gesetzlich auferlegten Pflichten sieht die Mehrheit der Unternehmen vorrangig den Mehraufwand und zusätzliche Kosten. Die konsequente Kennzeichnung der Eier hat tatsächlich nur positive Effekte. Denn Ei ist eben nicht gleich Ei – und der Erzeugercode auf dem Ei und die weiteren Angaben auf der Eierschachtel verbriefen sozusagen die Qualität und Herkunft des Eies, aus der die Verbraucher*innen dann mit gutem Gewissen wählen können. Zudem lassen sich die Pflichtangaben hübsch im eigenen Corporate Design verpacken und damit die Kundenbindung stärken.

 

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7 Kommentare zu „Die Eierkennzeichnung – Pflichten und Bedeutung

  1. Hallo,
    Ich halte 35 Hühner.
    Die Eier werden unverpackt und unsortiert in meinem hofladen verkauft.
    In wieweit unterliege ich der Kennzeichnungspflicht?
    Die behörde hat sich bei mir gemeldet und verlangt das volle Programm!!!
    Was muss ich tun?
    Mfg Cornelia

  2. hallo
    wir verkaufen jeden tag ca. 80 eier,das sind 8 eierschachteln.
    unterliegen wir jetzt dem abfallgesetz,und müssen wir uns da regestrieren ?
    Danke

    • Guten Morgen Klaus,
      in unserem Blogartikel Verpackungsgesetz findest du alle weiteren Informationen dazu.
      Wichtig ist erstmal zu klären, ob die Eier in einer Service- oder Verkaufsverpackung verkauft werden.
      Wenn du noch Fragen hast, kannst du dich gerne an meine Kollegin Natalie wenden, sie hat die Telefonnummer 02293/81925-21.
      Herzliche Grüße
      Nina

  3. Hallo.
    Ich habe nur 15 Hühner in Hobby Haltung.
    Die Eier verkaufe ich unsortiert und ohne Stempel immer 10 Eier in einer Schachtel also immer 1 Schachtel pro tag.
    Machen Sie hierfür auch etiketten für die Schachtel…

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